Schulstart
Informationen zur Schuleingangsphase
Rechtliche Grundlagen
Thüringer Schulgesetz, § 5 Abs. 1 und 2 sowie § 53 Abs. 2
Thüringer Schulordnung, § 45 Abs. 3 und § 50 Abs. 1
Thüringer Förderschulgesetz, § 1 Abs. 2
und 4, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2
1. Organisatorische Gestaltung des differenzierten,
lerngruppenorientierten Unterrichts ab dem Schuljahr 2010/11
2. Schulärztliche
Aufgaben zur veränderten Schuleingangsphase
3. Schulbeginn in der Schuleingangsphase
4. Verweildauer
in der Schuleingangsphase
5. Unterricht in der Schuleingangsphase
Der Schulanfang ist eine der wichtigsten
Phasen im Lebensverlauf eines Menschen. Ab dem Schuljahr 2010/11
werden daher die Kinder des ersten und zweiten Schuljahres
aus folgenden Überlegungen heraus in 3 Stammgruppen eingeschult
und unterrichtet:
- Die Jahrgangsmischung schafft eine lebensechte und
vielfältige Lern- und Sozialsituation, die die Kinder
aus unterschiedlichen Lebensbezügen wie Familie,
Kindergarten und Spielgruppen kennen.
- Die Eingewöhnung der Schulneulinge verläuft sanfter und geschützter.
- Die Kinder lernen durch Übernahme und Weitergabe Regeln
des Zusammenlebens und Arbeitens.
- Den Schülern wird die Möglichkeit gegeben sich weniger
abhängig von der Steuerung durch die Lehrerin zu erleben.
Kinder können vermehrt die Rolle des Lehrenden übernehmen.
Lernprozesse werden zunehmend durch die Gruppe initiiert und gesteuert.
Die Lehrerin ist in erster Linie Beobachterin und Organisatorin des Lernens.
- Die noch weitere Öffnung des Unterrichts ermöglicht einen
handlungsorientierten Unterricht, der sich an authentischen
Inhalten orientiert und selbstbestimmtes Lernen ermöglicht.
Positionen können in einzelnen Lernbereichen variieren, es kommt
zu keiner eingefahrenen Rollenverteilung. Jedes Kind kann sich
in einem individuellen Bereich als kompetent und erfolgreich erleben.
- Lernen in heterogenen Gruppen unterstützt das Prinzip der
Chancengleichheit. Es bedeutet mehr individuelle und
differenzierende Förderung bei gleichzeitiger Entwicklung
von Gemeinsamkeiten. Dies sichert zum einen die Unterstützungssysteme
für schwächere Schüler und zum anderen der in den Lehrplänen
vorgegebenen Kompetenzen.
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Schwerpunkt der schulärztlichen Tätigkeit
im Rahmen der Schuleingangsphase ist die
Einschulungsuntersuchung, die in der Regel im Frühjahr
des Einschulungsjahres durchgeführt wird.
Die Untersuchung umfasst:
- das Malen eines Bildes, Nachzeichnen einfacher Formen, Mannzeichnung
- die Einschätzung des geistigen, motorischen und sprachlichen Entwicklungsstandes
- die Beobachtung der sozialen Reife und des Verhaltens
- die Prüfung der Sinnesorgane (Sehschärfe und Hörvermögen)
- die klinische körperliche Untersuchung
- die Erhebung des Impfstandes und ggf. eine Impfberatung
Bei der Untersuchung wird der
derzeitige Entwicklungsstand des Kindes festgestellt,
eine Aussage zur Schulfähigkeit aus ärztlicher Sicht
getroffen und den Eltern in einem persönlichen Gespräch
das Ergebnis und die Empfehlungen an die zuständige
Grundschule mitgeteilt.
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In die Schule kommen alle Kinder,
die bis zum 01.08. eines Jahres das 6. Lebensjahr
vollendet haben. Ein Kind, das am 30.06. mindestens
5 Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern und
nach einer Entscheidung des Schulleiters im Benehmen
mit dem Schularzt in die Schule aufgenommen werden.
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Die Schuleingangsphase
besuchen die Schüler im Regelfall zwei Jahre.
Schüler, die in ihrer Entwicklung schon sehr
weit sind, können die Schuleingangsphase
bereits nach einem Jahr beenden und
anschließend in der 3. Klasse lernen.
Für Schüler mit Lernschwierigkeiten kann
die Schuleingangsphase auf drei Jahre verlängert
werden.
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In der Schuleingangsphase
sollen möglichst alle Kinder gemeinsam lernen.
Um die individuelle Förderung jedes einzelnen
Schülers gewährleisten zu können, kommen auch neue,
bisher nicht so häufig verwendete Unterrichtsmethoden
zur Anwendung.
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Für den Inhalt
dieser Seite ist die Schulleitung der Grundschule
Behrungen verantwortlich.
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